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Bericht für die
"Washington Conference on Holocaust Era Assets", 1998

dt_engl rechts Abstract
rechts Hintergründe
Vorläufer der Gay and Lesbian Studies - Pioniere der Sex Education - Erste Beratungsstelle - Die Erfindung der Selbsthilfegruppe - Pioniere der Strafrechtsreform
rechts Eigentums- und Vermögensverhältnisse
rechts Plünderung und Zerstörung
rechts Rückerstattungsverfahren
   
Ende 1998 verfaßte die Gesellschaft auf Anforderung der International Gay and Lesbian Human Rights Commission (IGLHRC) als Vertreterin der Pink Triangle Coalition zur Washington Conference on Holocaust Era Assets einen Bericht über die nicht bzw. nur unzureichend erfolgte Wiedergutmachung für die Zerstörung des Instituts für Sexualwissenschaft.

Abstract nachoben

Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e.V. (1982- )

Die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft bemüht sich seit 1982, die Erinnerung an das von den Nazis zerstörte Institut für Sexualwissenschaft von Dr. Magnus Hirschfeld wachzuhalten; dessen Arbeit und Wirkungen zu erforschen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Aus dieser Arbeit resultierte 1986 die Denkschrift "Für ein neues Berliner Institut für Sexualwissenschaft" (Westberlin: edition sigma) und 1991 ein von führenden Sexualwissen-schaft-lerinnen und -wissenschaftlern dem Akademischen Senat der Humboldt-Universität zu Berlin vorgelegtes Memorandum "Für ein Institut für Geschlechter- und Sexualforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin". Außerdem entstanden mehrere Ausstellungen über Magnus Hirschfeld (1985), über das Institut für Sexualwissenschaft (1994 deutsch, 1997 spanisch, englisch) und die Homosexuellenbewegung seit 1897 (1997 englisch, 1998 deutsch).

Institut für Sexualwissenschaft (1919-1933)top

Das Institut für Sexualwissenschaft war - als erstes seiner Art - neben seinen wissenschaftlichen Bedeutung bekannt als Ort der medizinischen Versorgung, der Aufklärung und Beratung. Es war zudem für die Homosexuellen Berlins zwischen 1919 und 1933 eine Heimstatt, mehr noch, es war als Sitz des Wissenschaftlich-humanitären Komitees das Zentrum der ersten deutschen Homosexuellenbewegung.

Das Institut wurde am 6. Mai 1933 geplündert und geschlossen, die leitenden ärztlichen Mitarbeiter, von denen die meisten - wie Hirschfeld selbst - den Nazis als Juden galten, mußten ins Exil gehen oder wurden ermordet.

Das Institut hatte die Rechtsform einer gemeinnützigen Stiftung, deren Vermögen aus den von den Nazis mißbrauchten (und im Krieg zerstörten) Gebäuden bestand. Die umfangreiche Bibliothek und die unersetzlichen Sammlungen und Archive des Instituts müssen nach langjähriger Recherche als verloren gelten.

Wiedergutmachungtop

Nach dem Willen des Gründers sollte das verbleibende Vermögen im Falle einer Auflösung der Stiftung zur Schaffung eines Lehrstuhls für Sexualwissenschaft an der Berliner Universität verwandt werden. In der Bundesrepublik wie in der DDR wurde diese Bestimmung nicht umgesetzt. Nach 1945 hat es keine Restitution im Sinne der Stiftungssatzung gegeben, da westberliner Gerichte befanden, daß die Dr. Magnus-Hirschfeld-Stiftung von den Nazis 1934 rechtmäßig (!) aufgelöst worden sei.Angesichts der in der BRD fortgeltenden faschistischen Fassung des § 175 StGB war es den überlebenden Homosexuellen auch nicht möglich, die Restitution eines zerstörten kulturellen Zentrums zu verlangen. Auch die Arbeiten der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft haben bisher nicht zu einer Restitution des Instituts für Sexualwissenschaft geführt.

1. Hintergründe nachoben

Ein amerikanischer Kollege hat Hirschfeld einmal den 'Martin Luther King of the Gay Movement' bezeichnet; zeitgenössische Zeitungen nannten ihn 'The Einstein of Sex'.

In der Weimarer Republik entwickelten homosexuelle Frauen und Männer ein umfangreiches subkulturelles Leben, vor allem in den Großstädten. Berlin war das Zentrum dieser Entwicklung und zog seinerzeit viele ausländische Gäste an (ähnlich wie in den sechziger Jahren Amsterdam). [1] Die Emanzipationsbewegung der Homosexuellen war bereits seit 1897 vom Wissenschaftlich-humanitären Komitee (WhK) organisiert worden, ebenfalls einer Gründung des Arztes Dr. Magnus Hirschfeld. In den Zwanziger Jahren gab es in Deutschland neben dem WhK noch andere Organisationen von Homosexuellen - den Bund für Menschenrecht, die Gemeinschaft der Eigenen - sowie Verlagsunternehmen, die mit diesen beiden Vereinigungen verbunden waren. Da sich dieses Papier auf das Institut für Sexualwissenschaft und seine Bedeutung für die Emazipationsbewegung der Homosexuellen beschränkt, wird auf diese Organisationen hier nicht weiter eingegangen. Welche Verluste an materiellen Werten mit der Zerstörung dieser Organisationen durch die Nazis verbunden waren, ist schwer bezifferbar; ideell kann man deren Existenz - und damit den Verlust durch die Nazizeit - kaum überschätzen.

Das WhK bezog nach der Gründung des Instituts für Sexualwissenschaft 1919 eigene Räume im Institut und blieb dort bis 1930. Während dieser Zeit was das Institut so etwas wie das Hauptquartier der Schwulenbewegung. Hirschfeld selbst begriff seine wissenschaftliche Arbeit als Voraussetzung und Bedingung der Akzeptanz der Homosexuellen in der Gesellschaft - "per scientiam ad justitiam" war das Motto des WhK, dem auch das Institut für Sexualwissenschaft verpflichtet war.

Dem Wissenschaftsverständnis seiner Zeit entsprechend suchte Hirschfeld eine universelle Wahrheit, die unabhängig vom forschenden Subjekt war. Seine Arbeit läßt sich im doppelten Sinn als aufklärerisch betrachten: Er nutzte in seinen wissenschaftlichen Schriften in der Tradition der Aufklärung das Instrumentarium der empirischen Naturwissenschaften, deren Maxime die Objektivität ist; aber er handelte aufklärerisch auch im Sinne der Volksaufklärung, der Verkündung und Verbreitung seiner Wahrheiten. [2]

Hirschfelds Institut stand in enger personeller und thematischer Verbindung mit den wichtigen sozialen und (sexual-)politischen Bewegungen der Weimarer Zeit. Sie waren die Triebkraft hinter seinen Arbeiten; die Wechselbeziehung zwischen dem Institut und den 'Abnehmern' seiner Ergebnisse war eine der Bedingungen für seinen Erfolg und seine Bedeutung. Diese Triebkraft der Wissenschaft war geboren aus der vielfältig und massenhaft erlebbaren 'Sexualnot' und einem heute unvorstellbaren Ausmaß an Unwissen über sexuelle Dinge. Die Forschung des Instituts war zu einem guten Teil auf die wissenschaftlich 'objektive' Unterstützung von Emanzipationsbestrebungen hin angelegt.

Vorläufer der Gay and Lesbian Studies nachoben

Die wissenschaftlichen Arbeiten der ersten Jahre des Instituts waren zumeist und zunächst dem damals vorherrschenden biologischen Paradigma verpflichtet. Es ging um die möglichst exakte Beschreibung der körperlichen Konstitution von "sexuellen Zwischenstufen" und um die Bedeutung der Sexualhormone für den Entwicklungsprozeß der Persönlichkeit. Mit dem Psychobiologischen Fragebogen verfügte das Institut aber auch über ein detailliertes Erhebungsinstrument zur Persönlichkeitsdiagnostik. Schließlich findet man methodisch sehr moderne soziologische Forschungen, die heute mit dem Begriff "teilnehmende Beobachtung" charakterisiert werden - etwa Richard Linserts Studie über die männliche Prostitution.

Hirschfelds Institut war aber auch so etwas wie eine Heimstatt, ein Zufluchtsort für die Angehörigen sexueller Minderheiten, insbesondere der Homosexuellen, Transvestiten und Transsexuellen (nach heutiger Terminologie), also ein subkulturelles Zentrum ganz eigener Art. Die beständige persönliche Nähe zu den 'Subjekten' der Forschung auch im Alltag bot die Gewähr dafür, daß diese als Subjekte in ihrer Individualität auch erhalten blieben - allen Vermessungs- und Kategorisierungsversuchen zum Trotz. An diesem Punkt mutet Hirschfelds Institut für Sexualwissenschaft überaus modern an: Wissenschaft und Alltag sind nicht zwei völlig voneinander getrennte Sphären, sondern befruchten und kontrollieren sich gegenseitig und unmittelbar.

Pioniere der Sex Education nachoben

Für die Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit war wohl am wichtigsten, daß im Institut für Sexualwissenschaft erstmalig menschliche Sexualität in allen ihren Formen zum Gegenstand wissenschaftlicher und beratender Arbeit wurde. Die Ausschließlichkeit der Heterosexualität als der 'gesunden' Form wurde wirksam durchbrochen. Es war für jedermann/jedefrau sichtbar, daß es daneben noch viele andere Möglichkeiten gibt.

Für seine Aufklärungsvorträge und die sogenannten "Frageabende" war das Institut ebenso bekannt wie für seine Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte, Juristen, Fürsorgerinnen und ähnliche Berufsgruppen. Eine ganze Generation von Arbeiterjugendlichen aus den sozialistischen und kommunistischen Jugendorganisationen ist durch das Institut gegangen.

Erste Beratungsstelle nachoben

Es war stadtbekannt, daß man/frau mit sexuellen Problemen jeder Art in Hirschfelds Institut gehen konnte, um sich Rat zu holen. Zwei Beispiele mögen für viele andere stehen:

Eine lesbische Frau berichtet: "Ich hörte vom Magnus-Hirschfeld-Institut [...] und faßte den Mut, hinzugehen. Dort waren Psychologen, Ärzte, Juristen, von denen sich jeder beraten lassen konnte. [...] Wer zur Beratung kam, wurde gefragt, ob er bereit sei, einen Fragebogen auszufüllen. Ohne jeden Zwang, sondern freiwillig.[...] Bei den Vorträgen im Institut erfuhr ich, daß man seinen Vornamen ändern könne. So kam mir die Idee, daß ich meinen Vornamen in einen Jungsnamen ändern möchte und die Erlaubnis erwirken wollte, Männerkleidung zu tragen. (Dies, um endlich mit meiner Freundin in ein Tanzlokal, zum Ball und dergleichen ohne Aufhebens gehen zu können. Ich kannte damals keine Lokale für Homosexuelle.)" (Käthe Kuse in einem Interview mit Ilse Kokula)

Ein (nach heutigen Begriffen) transsexueller Mann (F to M), aufgewachsen in einem südöstlichen Vorort von Berlin, berichtete, daß er sich einige der damals verbreiteten Homosexuellen-Zeitschriften gekauft habe, um Klarheit über sich selbst zu gewinnen. Als seine Mutter ihn damit erwischte, fuhr sie sofort mit ihm (damals noch 'ihr') zu Hirschfeld in dessen Institut, damit dieser dem Kind "diese Flausen" austreibe. Hirschfeld sorgte statt dessen dafür, daß das junge Mädchen die polizeiliche Erlaubnis zum Tragen von Männerkleidung bekam und vermittelte die Möglichkeit einer operativen Geschlechtsanpassung. Später wurde der junge Mann mehrfach zu Demonstrationszwecken ins Institut bestellt - etwa vor Gruppen von Parlamentariern oder höheren Polizeioffizieren.

Die Erfindung der Selbsthilfegruppe nachoben

Magnus Hirschfeld hatte schon vor dem Ersten Weltkrieg ein völlig neuartiges Therapiekonzept für homosexuelle Frauen und Männer entwickelt. Man kann es als die Erfindung der Selbsthilfegruppe bezeichnen. Sein Institut bot die ideale Umgebung zur Anwendung dieses Verfahrens.

"Adäquate Milieutherapie sucht den Patienten in eine Umgebung zu bringen, die dem entspricht, was er ist:" Das ist die kürzeste Beschreibung, die Hirschfeld selbst für seine Behandlungsmethode für homosexuelle Frauen und Männer gegeben hat. Es ging ihm nicht darum, die Homosexualität zu therapieren, gar zu beseitigen; er wollte vielmehr den Homosexuellen helfen, sich selbst als Person zu akzeptieren und als Homosexuelle in einer feindlichen Gesellschaft leben zu können. Wesentliches Element dieser 'Therapie' war es, den Patienten/die Patientin in eine andere, weniger feindliche Umgebung zu bringen, ihm/ihr soziale Kontakte mit anderen Homosexuellen zu vermitteln. Dabei - so Hirschfeld - müsse anfangs der Arzt als Vertrauensperson fungieren, dann aber eine Ablösung stattfinden "[...] durch Personen, die dem Patienten gleichfalls Verständnis und Toleranz entgegenbringen, mit denen er sich ebenso vertrauensvoll aussprechen kann wie mit dem Arzt selbst. Besonders eignen sich hierzu 'Leidensgefährten' die bereits eine höhere Stufe der Erkenntnis errungen haben." Die innere Organisation des Instituts war so beschaffen, daß dieses In-Kontakt-Bringen mit "geistig hochstehenden Gleichgesinnten" ganz zwanglos möglich war, wie man nicht nur den Beschreibungen von Christopher Isherwood entnehmen kann.

Pioniere der Strafrechtsreform nachoben

Das Institut beteiligte sich an der Diskussion um eine Reform des Reichs-Strafgesetzbuches. Ein Beispiel mag hier genügen: Gemeinsam mit anderen Organisationen wurde 1927 ein vielbeachteter Entwurf zum Sexualstrafrecht vorgelegt: Gegen-Entwurf zu den Strafbestimmungen des Amtlichen Entwurfs eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs über geschlechtliche und mit dem Geschlechtsleben im Zusammenhang stehende Handlungen (Abschnitte 17, 18, 21, 22 und 23) nebst Begründung. Issued by the Kartell für Reform des Sexualstrafrechts. Berlin

Der Grundgedanke dieses Entwurfs war so modern, daß er in der Bundesrepublk Deutschland erst mit den Strafrechtsreformen von 1969 und 1972 umgesetzt wurden: Das vom Staat zu schützende Rechtsgut ist die (sexuelle) Selbstbestimmung, nicht die Moral oder die Sittlichkeit.

Umfangreich war die forensische Praxis des Instituts. Magnus Hirschfeld, Arthur Kronfeld, Arthur Weil und andere Institutsmitarbeiter haben häufig vor Berliner und auswärtigen Gerichten in berühmten Prozessen Gutachten abgegeben.


Die genaue Geschichte dessen, was tatsächlich im und vom Institut für Sexualwissenschaft gleistet wurde, muß noch geschrieben werden. Einen ersten Eindruck kann die Ausstellung "The First Institute for Sexual Science 1919-1933" der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft vermitteln, für die Präsentationen in mehreren Universitäten der USA für 1999 geplant sind.

Der ideelle Verlust der Forschungseinrichtung und des Zentrums der Homosexuellenbewegung kann nicht hoch genug beziffert werden. Materiell läßt er sich nur annähernd durch den Wert der Gebäude, des Inventars, der Bibliothek und der Sammlungen fassen. Eine Restitution in der damaligen Form ist kaum möglich. Sie ist - ganz im Sinne von Hirschfelds ursprünglicher Stiftungsverfügung - nur denkbar in Form der Neubegründung eines Instituts für Geschlechter- und Sexualforschung in Berlin (vgl. hierzu das Memorandum im Anhang).

2. Eigentums- und Vermögensverhältnisse nachoben

Die Dr. Magnus-Hirschfeld-Stiftung war Trägerin des Instituts für Sexualwissenschaft. Nach der Inflation 1923 bestand das Stiftungsvermögen aus den beiden Grundstücken, den Gebäuden und dem Inventar des Instituts. Im Fall der Auflösung der Stiftung sollte das Restvermögen an die Berliner Universität fallen.

Die Dr. Magnus-Hirschfeld-Stiftung wurde nach längeren Vorbereitungen am 4.12.1918 von Hirschfeld gegründet und am 21.2.1919 vom Preußischen Staat genehmigt. Ihre Aufgabe war

  1. "die wissenschaftliche Durchforschung des gesamten Sexuallebens, insbesondere auch seiner Varianten, Störungen und Anomalien, zu fördern"
  2. "über sichergestellte wissenschaftliche Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet in geeigneter Weise Aufklärung zu verbreiten". (Auszüge aus der Verfassung der Dr. Magnus Hirschfeld-Stiftung)

Das ursprüngliche Vermögen der Stiftung betrug 30.000 Mark. Es hat aber wohl (anonyme?) Zustiftungen gegeben, denn wenig später wird ein Stiftungsvermögen von 105.000 Mark genannt.

Hirschfeld erwarb das Eckhaus In den Zelten 10/Beethovenstraße 3 [3] am 12.11.1920, nachdem er dort schon im Sommer 1919 sein Institut für Sexualwissenschaft eröffnet hatte. In den Akten findet sich ein Kaufpreis von 400.000 Mark. Am 15.2.1921 wurde das Nachbarhaus In den Zelten 9a hinzugekauft, der Kaufpreis betrug 625.000 Mark. Nachdem durch Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 19.12.1923 die Stiftung als gemeinnützig anerkannt worden war, übertrug Hirschfeld die Gebäude aus seinem Privatvermögen auf die Stiftung (Schenkungsurkunde vom 6.3.1924). [4] Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit war Voraussetzung dafür, daß die Stiftung keine Schenkungssteuer zahlen mußte und daß weder Grunderwerbssteuer noch Grundvermögenssteuer erhoben wurde. Gemeinnützige Körperschaften waren (und sind) auch von der Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer befreit.

Das bei der Reichsbank angelegte Stiftungsvermögen war nach der Inflation nichts mehr wert; [5] als einziger Vermögensgegenstand der Stiftung blieben die beiden Grundstücke und Gebäude. Deren Wert betrug 1924 "nach der staatlichen Grundvermögens-Steuerberechnung" 670.000 Reichsmark. [6] Über den Wert des Inventars (Einrichtung, Sammlungen, Bibliothek) sagt diese Steuerberechnung nichts aus.

Über die weitere Finanzierung des Instituts für Sexualwissenschaft ist wenig bekannt, da die Jahresberichte der Stiftung bisher nicht aufzufinden waren. Neben den Einnahmen aus der ärztlichen Praxis gab es ab 1927 beträchtliche Einkünfte aus Lizenzen für ein im Institut entwickeltes Potenzmittel, das unter den Namen Testifortan bzw. Titus-Perlen weltweit vertrieben wurde. [7]

Hirschfeld hatte in der Stiftungsurkunde eine klare Bestimmung für den Fall niedergelegt, daß die Stiftung eines Tages nicht mehr arbeitsfähig wäre:

"§ 10: Für den Fall, daß die Stiftung [...] aufgehoben werden oder sonstwie erlöschen sollte, soll das Stiftungsvermögen an die Universität Berlin oder, falls diese die Annahme ablehnt, an eine andere Hochschule fallen, die von dem preuß. Kultusministerium oder der etwa an dessen Stelle tretenden Zentralbehörde für Universitätsangelegenheiten zu bestimmen ist, und zwar mit der Auflage, es als Grundstock zur Errichtung einer ordentlichen Professur für Sexualwissenschaft zu verwenden."

Nachdem sein Lebenswerk von den Nazis vernichtet worden war, hat Hirschfeld im Pariser Exil ein persönliches Testament verfaßt, in dem er bestimmte, daß die von ihm zurückerworbenen Gegenstände (s.u.) und die ihnen hinterlassenen Vermögensreste von seinen Schülern und Erben - Karl Giese und Li Shiu Tong für die Weiterführung seiner Arbeit genutzt werden sollten (Hirschfelds Testament)

Beide Verfügungen wurden nie umgesetzt. Ein Westberliner Gericht urteilte, die Auflösung der Stiftung und die Zweckentfremdung des Vermögens durch die Nazis sei rechtmäßig erfolgt. Karl Giese hat sich 1938 beim Einmarsch der Deutschen in die Tschechoslowakei das Leben genommen, sein Erbe, der Rechtsanwalt Karl Fein, wurde 1942 auf der Deportation ermordet. Li Shiu Tong (Tao Li) lebte bis 1956 in der Schweiz und den USA, hat sich aber, soweit bekannt ist, nicht um eine Weiterführung der Arbeit Hirschfelds bemüht.

3. Plünderung und Zerstörung nachoben

Das Institut wurde 1933 geplündert und geschlossen. Unter dem Vorwand konstruierter Steuerschulden wurden Grundstücke und Gebäude ebenso konfisziert wie die Einnahmen aus Lizenzgebühren für im Institut entwickelte Medikamente. In die Gebäude zogen Nazi-Einrichtungen; 1943 wurde das Gebäude im Krieg zerstört.

Am 6. Mai 1933 wurde das Institut geplündert, ein Teil der Bibliothek vier Tage später bei der Bücherverbrennung auf dem Opernplatz verbrannt.

Am 14.6.1933 teilte der Polizeipräsident dem Innenministerium die Schließung des Instituts mit. Er legte dem Innenminister nahe, der Dr. Magnus-Hirschfeld-Stiftung rückwirkend die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, um die Steuerbefreiungen als von Beginn an unrechtmäßig rückgängig zu machen und die so erzeugte Steuerschuld dann nachträglich einzutreiben. So wurde verfahren. Das Finanzamt forderte nachträglich fast 140 000 Reichsmark für Körperschafts- und Umsatzsteuer. [8] Zur Begleichung dieser "Steuerschuld" wurden im November 1933 Gegenstände "aus dem Besitz des bekannten Sexualforschers Dr. Magnus Hirschfeld [...], unter anderem eine 3000 Bände umfassende wissenschaftliche und schöngeistige Bibliothek, ferner ärztliche Apparate, Instrumente, Möbel usw." versteigert, wie das Neue Wiener Journal am 15.11.1933 berichtete. Diese Versteigerungen wurde nur im Ausland, nicht aber in Deutschland publik gemacht. Anscheinend ist es Hirschfeld gelungen, über Mittelsmänner einen Teil der Sammlung zurückzukaufen. [9] Dadurch wurde vorheriges Stiftungseigentum wieder Hirschfelds Privatbesitz.

Des weiteren wurden beide Grundstücke vom Finanzamt Hansa in Berlin mit Sicherungshypotheken belastet, die nach der Übertragung des Eigentums an den Grundstücken auf den Fiskus wieder gelöscht wurden. Auf diese Weise wurde der Vermögensentziehung der Anschein einer legalen Grundlage gegeben. [10] Eine am 12. Oktober 1933 in das Grundbuch eingetragene angeordnete Zwangsversteigerung des Grundstücks hat nicht stattgefunden, da das Haus von mehreren der NSDAP nahestehenden Organisationen genutzt wurde - z.B. dem Nibelungen-Verlag, dem Reichsverband der deutschen antikommunistischen Vereinigungen, der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und anderen. Als nächste Eintragung findet sich der Hinweis auf die Einziehungsverfügung des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 18.11.1933 [11], im Grundbuch eingetragen am 31.3.1936 zusammen mit dem neuen Eigentümer: "Der Preussische Staat, vertreten durch den Preussischen Finanzminister in Berlin". Die Dr. Magnus-Hirschfeld-Stiftung war bereits am 3.7.1934 "von amtswegen" aufgehoben worden; die Bestimmungen der Stiftungsurkunde über die Verwendung des Vermögens wurden nicht berücksichtigt. Statt dessen wurde im Institutsgebäude die Staatsmedizinische Akademie unter der Leitung von Arthur Gütt (1891-1949) - zusammen mit Ernst Rüdin (1874-1952) und Falk Ruttke (1894-1955) Kommentator des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses - untergebracht; ihr Geschäftsführer war 1937/38 der Psychiater und berüchtige Homosexuellenjäger Carl-Heinz Rodenberg. [12]

Die erheblichen Lizenzeinnahmen für die beiden Potenzmittel "Titus-Perlen" und "Testifortan" wurden, soweit sie Hirschfeld bzw. dem Institut zustanden, ebenfalls konfisziert.

Am 22.11.1943 wurden die Gebäude bei Luftangriffen erheblich beschädigt. Es blieben fast nur die Außenmauern stehen. Diese wurden Anfang Juni 1950 gesprengt, weil sie nach Einschätzung des Baupolizeiamts Tiergarten nicht mehr standsicher und verkehrsgefährdend waren. [13] Im Frühjahr 1956 wurde das Grundstück abgeräumt.

4. Rückerstattungsverfahren [14] nachoben

Als Restitutionsberechtigt für das Stiftungsvermögen wurde die Allgemeine Treuhand-Organisation (ATO) eingesetzt. Die Verfügungen Hirschfelds und der Stiftungsurkunde wurden bei der Restitution nicht beachtet. Die Recherche nach Vermögenswerten geschah nur oberflächlich.

Bereits 1950 hatten entfernte Verwandte Hirschfelds bei den Wiedergutmachungsämtern von Berlin Ansprüche auf Rückerstattung des Vermögens erhoben. [15] Da bald festgestellt wurde, daß diese Privatpersonen keinen Anspruch auf das Vermögen der Dr. Magnus-Hirschfeld-Stiftung hatten, verfolgte die Allgemeine Treuhand-Organisation (ATO) [16] die Rückerstattungsansprüche der Stiftung weiter, nachdem die zunächst eingeschaltete Jewish Restitution Successor Organization (IRSO) ihre Ansprüche zurückgezogen hatte. Beteiligt an dem Verfahren war auch der vom Amtsgericht Tiergarten nach längeren Querelen Ende 1953 als Notvorstand der Stiftung eingesetzte Innenarchitekt Werner Rewald, der zuvor auch als Bevollmächtigter der Erben gehandelt hatte. Die Einsetzung eines Notvorstandes wurde jedoch nicht als hinreichend für das Wiederaufleben der Stiftung angesehen, der erhobene Anspruch daher zurückgewiesen und die ATO als alleinig anspruchsberechtigt angesehen. [17] Durch den Beschluß des Wiedergutmachungsamtes vom 25.4.1955 wurde die ATO Eigentümerin der Grundstücke. Das Land Berlin, das Interesse am Verbleib der Grundstücke in seinem Besitz hatte, legte gegen diesen Beschluß Einspruch ein. In dem danach geschlossenen Vergleich vom 12. Oktober 1955 verzichtete die ATO auf die Rückerstattung der Grundstücke gegen eine Zahlung von DM 70.400,- (abzüglich DM 13.271,- für verauslagte Kosten für die Sicherung und Abräumung der Ruine) durch das Land Berlin. Über weitere Ansprüche der ATO hinsichtlich der Nutzungsentschädigung für die Jahre 1933-1943 wurde noch drei Jahre heftig gestritten; die ATO erhielt schließlich DM 7.916,- DM. [18] Bis 1965 waren daneben noch 14 weitere Ansprüche in Verfahren vor der Wiedergutmachungskammer des Landgerichts Berlin offen (und größtenteils ungeklärt), die ursprünglich von den Hirschfeldschen Verwandten erhoben worden waren. Der Wortlaut des abschließenden Schreibens des Landgerichts zeigt deutlich, daß nach den meisten der genannten Vermögenswerte nur sehr oberflächlich oder überhaupt nicht recherchiert worden ist. [19]

Die ATO hat bei ihrer Auflösung das für die Grundstücke erhaltene Geld "im Jahre 1980 gemäß Artikel 7 der DVO Nr. 4 zu Artikel 9 der Anordnung BK/O (49) 180 unter nichtjüdischen Opfern der nationalsozialistischen Unterdrückungsmaßnahmen sowie für andere wohltätige Zwecke verteilt. [...] Die Allgemeine Treuhand-Organisation als Verwalterin des Rückerstattungsvermögens ist offensichtlich davon ausgegangen, daß bezüglich des Rückerstattungsvermögens eine Bindung an die Stiftungsverfassung nicht mehr bestand." [20] Mit diesen Worten beschied 1985 der damalige westberliner Wissenschaftssenator Kewenig langjährige politische Bemühungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft, das Stiftungsvermögen doch noch seinen ursprünglichen Zwecken zuzuführen, endgültig abschlägig. [21] 1991 legten führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein Memorandum zur Errichtung eines Instituts für Geschlechter- und Sexualforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin in der Nachfolge des Hirschfeldschen Instituts vor.

Ralf Dose


Anmerkungen: nachoben

[1] vgl. zuletzt: Norman Page: Auden and Isherwood. The Berlin Years. London: Macmillan 1998
[2] vgl. dazu Rainer Herrn: Magnus Hirschfeld (1868-1935); in: 'Meinetwegen ist die Welt erschaffen': das intellektuelle Vermächtnis des deutschsprachigen Judentums; hrsg. von Hans Erler, Ernst Ludwig Ehrlich und Ludger Heid. Frankfurt/New York: Campus 1997
[3] Grundbuch von Berlin, Brandenburgertorbezirk, Band 3, Blatt 62
[4] Die Nazi-Behörden erklärten später, daß die Gemeinnützigkeit zu Unrecht gewährt wurde und forderten deshalb Körperschafts- und Umsatzsteuer für die Jahre 1925 bis 1932 nach. Sie berechneten eine Gesamtsumme von RM 139.610,85 rückständigen Steuern
[5] Vgl. Schreiben der Handelsüberwachungsstelle vom 3.10.1924 an das Polizeipräsidium; Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Pr. Br. Rep 30 Berlin C, Polizeipräsidium Berlin, Tit. 122, Nr. 17625, Bl. 64. Fast gleichlautend: "Wie fast alle Vermögen in Deutschland fiel auch dieses der Inflation zum Opfer. Sein gegenwärtiger Wert dürfte wenig mehr als einhundert Rentenmark ausmachen." (Institut für Sexualwissenschaft: Unsere Arbeit. Zweiter Bericht, 1924, S. 13)
[6] ebd., Bl. 65; so auch Unsere Arbeit. Zweiter Bericht, 1924, S. 13
[7] Es ist noch zu verifizieren, ob die Titus-Perlen, wie vertraglich vorgesehen, tatsächlich nach 1933 in die USA exportiert wurden und die in Dollar zu zahlenden Lizenzgebühren damit zu einem großen Teil direkt in die Staatskassen der Nazis geflossen sind.
[8] nach SenFin an 144. WGK vom 17.11.1955, S. 4.
[9] Hirschfelds Freund Karl Giese nennt in einem Brief an den früheren Institutsmitarbeiter Max Hodann den Brünner Rechtsanwalt Dr. Karl Fein als denjenigen, der den Rückkauf organisiert habe. Zumindest ein Teil dieser zurückgekauften Gegenstände befand sich 1936 noch in Frankreich; der weitere Verbleib ist unbekannt.
[10] Es wären nach § 144 der damaligen Reichsabgabenordnung im Sommer 1933 ein Großteil der Forderungen auch damals bereits verjährt gewesen. Vgl. ATO an Landgericht Berlin/WGK vom 21.6.1957.) Gegen Hirschfeld selbst wurde noch eine Gewerbesteuerschuld konstruiert, zu deren Begleichung die Lizenzeinnahmen Hirschfelds aus dem Vertrag über die Titus-Perlen (vermutlich auch diejenigen für Testifortan) herangezogen werden sollten. (Vgl. Landesarchiv Berlin, Rep. 57, Nr. 161, Bl. 3)
[11] Die Einziehungsverfügung bezog sich auf das gesamte Vermögen der Stiftung.
[12] Dr. Karl-Heinrich (auch Carl-Heinz) Rodenberg, geb. 1904, war Arzt, ab 1937 Leiter der Abteilung Erb- und Rassenpflege im Reichsausschuß für Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern. Ab 1942 war im Reichssicherheitshauptamt der SS, hier seit Mitte 1943 Referent für sexualpsychologische Fragen. Speziell war er befaßt mit Untersuchungen zur "Hang"-Homosexualität; er war ein vehementer Vertreter amtlich angeordneter Zwangskastrationen bei Delikten nach §§ 175, 175a. (nach Homosexualität in der NS-Zeit. Hrsg. von Günter Grau, Frankfurt/M: Fischer 1993, S. 22-23; vgl. dazu Claudia Schoppmann: Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität. Pfaffenweiler: Centaurus 1991, S. 198f, 203f, 215ff)
[13] Landesarchiv Berlin Rep. 202 Acc. 1559 Nr. 2161, Bl. 37
[14] Die Angaben dieses Abschnittes basieren auf Kopien aus den Wiedergutmachungsakten, die uns Manfred Baumgardt freundlicherweise zugänglich gemacht hat. Vgl. ders.: Das Institut für Sexualwissenschaft und die Homosexuellenbewegung in der Weimarer Republik; in: Eldorado. Homosexuelle Frauen und Männer in Berlin 1850 - 1950. Geschichte, Alltag und Kultur. Berlin: Frölich & Kaufmann 1984, S. 31-41, hier S. 38
[15] Dies waren: Dr. med. Georg Tobias, der Sohn von Hirschfelds Schwester Recha; die Schwägerin Emma Hirschfeld, Berlin-Charlottenburg (ihr Ehemann, Dr. Emanuel Hirschfeld, war am 4.4.1925 gestorben); Hermann Hirschfeld, St.Paul-Minneapolis, ein Sohn von Hirschfeld Bruder Eduard; der Neffe Günter Rudi Hauck, Australien (Sohn der Hirschfeld-Schwester Jenny, verehelichte Hauck) und der Großneffe Franz Mann, Tanga/Afrika (Enkel der Hirschfeld-Schwester Franziska). Diese Verwandten Hirschfelds wären hinsichtlich des persönlichen Vermögens Hirschfelds erbberechtigt gewesen, wenn es kein Testament gegeben hätte. (Angaben zu den Personen nach dem Grundbucheintrag vom 6.11.1950 und Schreiben WGA vom 24.8.1953) Vgl. zum Erbe Hirschfelds weiter unten.
[16] Die Allgemeine Treuhand-Organisation war als Rückerstattungstreuhandgesellschaft in der britischen Zone Deutschlands und im britischen Sektor Berlins von der Militärregierung eingesetzt "zum Zwecke der Erlangung von Vermögensgegenständen, auf die kein Anspruch erhoben wird oder für die keine Erben vorhanden sind und die früher Personen, die nicht Juden waren oder nichtjüdischen Organisationen gehört haben und diesen Personen oder Organisationen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, der politischen Auffassung oder der politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus ungerechtfertigt entzogen worden sind." (Hervorhebungen im Original) Im Board der Treuhänder saß für Berlin der Senatsdirektor und Präsident des Landesfinanzamtes, Weltzien. Die ATO wurde 1980 aufgelöst.
[17] Beschluß vom 25.4.1955, 8 WGA 1276/50. Werner Rewald hat anscheinend mehrfach versucht, der ursprünglichen Aufgabe der Stiftung wieder zur Geltung zu verhelfen, hatte damit aber keinen Erfolg. Er schrieb z.B. am 11.1.54 an die Wiedergutmachungsämter: "[...] Es handelt sich hierbei tatsächlich um ein Stiftungsvermögen und ein Erbanspruch wäre unbegründet. Ich werde aber meinen Einfluss dahin geltend machen, dass das Vermögen seinen ursprünglichen Zwecken, nämlich sexualwissenschaftlichen Forschungen dient und nicht zu zweckfremden Denken gebraucht wird. Ich denke an die medizinische Fakultät der Freien Universität."
[18] (144 WGK) 8 WGA 1276/50 (115/55), Beschluß vom 2. Oktober 1958
[19] Landgericht Berlin an ATO und IRSO vom 25.1.1965.
[20] Antwort (Schlußbericht) des Senators für Wissenschaft und Forschung, Wilhelm A. Kewenig vom 10. Juli 1985 auf die Kleine Anfrage Nr. 70 vom 6. Mai 1985 der Abgeordneten Dr. Hilde Schramm, AL. Die Beschreibung der Mittelverwendung ist die wörtliche Wiedergabe der Vorschriften der Durchführungsverdnung (DVO). Sie sagt nichts über die tatsächliche Verwendung der Mittel aus.
[21] Vgl. Mitteilungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft Nr. 1, 1983; Nr. 3, 1984; Nr. 6, 1985, S. 4 und Nr. 14, 1989, S. 17-19.

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